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   BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97   

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https://dejure.org/1997,4871
BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97 (https://dejure.org/1997,4871)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1997 - VI R 10/97 (https://dejure.org/1997,4871)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - VI R 10/97 (https://dejure.org/1997,4871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Veranlassung einer Reise - Halten eines Fachvortrags - Nähere Sachaufklärung durch das FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12
    Auslandsreise; Fortbildungskosten; Kongreß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Auszug aus BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.4.1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898, und vom 23.1.1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

    Darüber hinaus kann das Halten eines Fachvortrags je nach Art der beruflichen Tätigkeit zwar ein Indiz für den unmittelbaren beruflichen Anlaß der Reise sein; dieser Schluß ist aber nicht zwingend, d.h. nicht in jedem Fall gerechtfertigt (BFH in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Auszug aus BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.4.1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898, und vom 23.1.1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

    Das FG wird daher die erforderlichen Feststellungen nachzuholen und diese unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen sowie ggf. der BFH-Entscheidung in BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898 erneut zu würdigen haben.

  • BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90

    Kein Werbungskostenabzug für eine Auslandsreise, auch wenn danach für einen

    Auszug aus BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97
    Bei der Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat die Rechtsprechung in erster Linie auf den Zweck der Reise abgestellt und entschieden, daß solche Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlaß - wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongreß oder die Durchführung eines Forschungsauftrags - zugrunde liegt, in der Regel ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen sind, selbst wenn die zwischen den einzelnen Veranstaltungsabschnitten verbleibende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (Senatsurteil vom 25.3.1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, m.w.N.).

    Allerdings darf auch bei Vorliegen eines unmittelbaren beruflichen Anlasses die Verfolgung privater Interessen nicht den Schwerpunkt der Reise bilden (BFH in BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559).

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